Zertifizierung nach §20 SGB – Krankenkassenzuschuss zu meinen YOGA-Kursen
- Im August 30, 2017
- Von G.Heidt-Schilling
- In Aktuelles, Allgemein, Yoga
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Es ist geschafft. Endlich bin ich nach Paragraph § 20 SGB V, Primäre Prävention und Gesundheitsförderung, zertifiziert. Das bedeutet, dass meine Yogakurse bei der Krankenkasse abgesetzt werden können. Bis zu 80% der Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Bitte nochmals genau bei den Krankenkassen nachfragen. Eine Teilnehmerbescheinigung könnt ihr euch auf meiner Website downloaden. Bitte füllt diese aus und bringt sie zur Yogastunde mit, ich prüfe und unterschreibe dann das Dokument. Danach könnt ihr es bei eurer Krankenkasse einreichen.
Link: Die Teilnehmerbescheinigung findet ihr hier